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Allgemeine Auftragsbedingungen

(nach Empfehlungen des Bundesverbands für Dolmetscher und Übersetzer e. V.)

  1. Geltungsbereich

(1)     Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge über Übersetzungen oder sonstige Übersetzungsdienstleistungen (nachfolgend “Übersetzungen”) zwischen Brooks & Toone GbR (nachfolgend “Übersetzer”) und dem jeweiligen Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, nachdem er auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, so gelten diese AGB als Vertragsbestandteil, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2)     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er deren Einbeziehung in den Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)     Der Auftraggeber hat den Übersetzer im Rahmen seiner Anfrage, spätestens jedoch bei Auftragserteilung über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) sowie den gewünschten Liefertermin zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Dies gilt sinngemäß auch für andere Formen der Veröffentlichung, z. B. im Internet, sofern der Auftraggeber eine Nachbearbeitung der Übersetzung vornimmt. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber vor Drucklegung oder anderweitiger Veröffentlichung gegenzuprüfen.

(2)     Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer unverzüglich nach Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Glossare, Styleguides, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3)     Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Überlassung von nötigen Informationen, Anweisungen und Unterlagen an den Übersetzer oder aus der mangelnden oder verzögerten Beantwortung von Rückfragen durch den Auftraggeber ergeben, hat der Übersetzer nicht zu vertreten.

(4)     Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte am Gegenstand der Übersetzung und stellt sicher, dass eine Übersetzung hiervon angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1)     Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.

(2)     Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3)     Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

  1. Haftung

(1)     Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2)     Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3)     Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4)     Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(5)     Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

  1. Schweigepflicht

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, soweit der Auftraggeber auf die Vertraulichkeit der Information hinweist oder die Art der Information dies nahelegt.

  1. Mitwirkung Dritter

(1)     Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2)     Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

  1. Vergütung

(1)     Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug zu dem in der Rechnung genannten Termin.

(2)     Mehrwertsteuer wird, soweit erforderlich, zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.

(3)     Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Überlassung der Übersetzung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4)     Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)     Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2)     Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

  1. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)     Für alle sich aus dem Auftrag oder sich im Zusammenhang damit ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2)     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem auf diesen Auftragsbedingungen beruhenden Vertragsverhältnis ist Köln, Deutschland.

(3)     Die Vertragssprache ist Deutsch. Der deutsche Text ist der Originaltext. Übersetzungen des deutschen Textes entfalten keine Rechtsverbindlichkeit.

  1. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Machen Sie bei der Qualität keine Kompromisse! Kontaktieren Sie uns, und wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

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